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Momente und Worte Logo für Freie Rednerin Nina Jahn

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Engagementvertrags. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von Nina Jahn schriftlich bestätigt worden sind.

  2. Der Vertrag kommt mit Zugang der von beiden Parteien unterzeichneten Vertragsausfertigung zustande. Die vereinbarte Anzahlung wird 3 Tage nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor der Zeremonie zu zahlen. Die Rücksendung der unterzeichneten Vertragsausfertigung und die Begleichung der Anzahlungsrechnung muss vom Auftraggeber bis zu dem von Nina Jahn schriftlich genannten Datum erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist Nina Jahn von allen Verpflichtungen den Auftraggeber betreffend entbunden.

  3. Alle Vertragspartner wissen, dass eine Freie Trauung die standesamtliche Eheschließung nicht ersetzt.

  4. In diesen AGBs und anderen Texten von Nina Jahn wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern nichts anderes bestimmt ist.

  2. An Abbildungen, Broschüren, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behält sich die Auftragnehmerin sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Nutzt der Auftraggeber ohne Zustimmung Unterlagen, an denen der Auftragnehmerin das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.

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§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertragspreis ist – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt zu begleichen: Die vereinbarte Anzahlung wird 3 Tage nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor der Zeremonie zu zahlen.  

  2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  3. Eine Zeremoniedauer von bis zu 60 Minuten ist im Vertragspreis inkludiert. Verlängert sich die Dauer der Zeremonie durch Mitwirkung Dritter, sind
    30,00 € je angefangene 30 Minuten zusätzlich zu vergüten.

  4. Eine Anfahrtszeit zum Vorgespräch und zur Zeremonie von bis zu 30 Minuten einfacher Anfahrt ist im Vertragspreis inkludiert. Ist die Anfahrtszeit länger als 30 Minuten, sind 30,00 € je angefangene 30 Minuten zusätzlich zu vergüten.

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§ 4 Leistungserbringung, Mitwirkung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nina Jahn über jegliche Änderung von Zeremonie-Ort oder -Uhrzeit rechtzeitig zu informieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten.

  2. Ist die Zeremonie unter freiem Himmel geplant ist, sorgt der Auftraggeber für einen alternativen Zeremonieort oder ein Überdach für den Fall, dass die Wetterbedingungen eine Zeremonie unter freiem Himmel nicht zulassen. Nina Jahn ist nicht dazu verpflichtet, die Zeremonie bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Regen, Kälte, Wind, starke Sonneneinstrahlung) im Freien durchzuführen.

  3. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen. 

  4. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass der Wortlaut der Rede ihm im Vorfeld nicht vorgelegt wird.

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§ 5 Haftung durch die Auftragnehmerin

  1. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an die Zeremonie entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer verspäteten oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers entstehen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

  2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die für die Anreise zur Zeremonie erforderliche Zeit angemessen zu kalkulieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten. Sollte ein verspätetes Erscheinen aufgrund von Umständen eintreten, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund eines Unfalls, einer Straßensperrung, eines unvorhersehbaren Wettereinbruchs oder sonstiger Fälle höherer Gewalt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung des Rednerhonorars, sofern die Zeremonie trotz der Verspätung noch in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise durchgeführt werden kann.

  3. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund unvorhersehbarer und schwerwiegender Umstände, insbesondere aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, am Tag der Trauung vollständig an der persönlichen Durchführung der freien Trauung verhindert sein, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert. Die Auftragnehmerin wird sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, einen geeigneten Ersatzredner bzw. eine geeignete Ersatzrednerin zu vermitteln. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stellung eines Ersatzes oder auf dessen tatsächliche Verfügbarkeit und Durchführung der Zeremonie besteht jedoch nicht.

  4. Sämtliche bis zum Zeitpunkt des Ausfalls bereits erbrachten Leistungen, insbesondere Vorgespräche, Konzeption, Planung, Abstimmungen sowie die individuell für den Auftraggeber erstellte Rede, gelten als erbracht. Die fertig ausgearbeitete Rede sowie die für die Durchführung der Zeremonie erforderlichen Unterlagen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt, sodass die Zeremonie grundsätzlich auch durch eine andere Person durchgeführt werden kann.

  5. Im Falle einer vollständigen Verhinderung der Auftragnehmerin gemäß Absatz 3 sind 90 % der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber zu entrichten. Dies gilt insbesondere aufgrund der bis zum Ausfall bereits erbrachten umfangreichen konzeptionellen, planerischen und kreativen Leistungen. Die persönliche Durchführung der Zeremonie durch die Auftragnehmerin entfällt in diesem Fall.

  6. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer verspäteten oder nicht möglichen persönlichen Durchführung der Zeremonie durch die Auftragnehmerin, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.

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§ 6 Haftung durch den Auftraggeber

  1. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Nina Jahn, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung.

  2. Kann die Zeremonie zur vereinbarten Zeit nicht stattfinden aufgrund von Wetterbedingungen / Verspätung von Brautpaar oder Gästen/ anderen Fällen von höherer Gewalt, wird von Nina Jahn eine Verschiebung von bis zu 30 Minuten unentgeltlich akzeptiert. Jede darüber hinaus gehende Wartezeit wird mit 30,00 € je angefangene 30 Minuten in Rechnung gestellt. Nina Jahn ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine erhebliche Verschiebung (mehr als 30 Minuten) zu akzeptieren. Nina Jahn ist weiterhin nicht verpflichtet, die Zeremonie an einem anderen Tag als dem vertraglich vereinbarten nachzuholen.

  3. Der Auftraggeber kann den Engagementvertrag jederzeit schriftlich kündigen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Kündigung bei der Auftragnehmerin.
    Die geleistete Anzahlung wird bei einer Kündigung einbehalten und auf die nachfolgenden Stornokosten angerechnet.
    Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, gelten folgende pauschalierte Stornokosten bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar: 

    • bis einschließlich 100 Tage vor der Zeremonie: 30%

    • 99 bis 41 Tage vor der Zeremonie: 60 %

    • 40 bis 22 Tage vor der Zeremonie: 80%

    • 21 bis 8 Tage vor der Zeremonie: 90%

    • 7 Tage bis zum Veranstaltungstag: 100%

    • Die angegebenen Stornogebühren beziehen sich auf den vereinbarten Vertragspreis und werden mit der Anzahlung verrechnet.

  4. ​​​Weist der Auftraggeber im Einzelfall nach, dass sich Nina Jahn im konkreten Fall einen höheren Betrag an ersparten Aufwendungen oder tatsächlich erzielten oder an möglichen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss, verringern sich die vorgenannten Beträge entsprechend.

  5. Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen.​

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§ 7 Umbuchungsklausel

  1. Eine einmalige Terminverschiebung auf einen anderen Termin ist bis einschließlich 100 Kalendertage vor dem vereinbarten Zeremonietermin möglich, sofern die Auftragnehmerin am Ersatztermin verfügbar ist. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € erhoben.

  2. Erfolgt die Terminverschiebung später als 100 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder ist der gewünschte Ersatztermin nicht verfügbar, gilt die Umbuchung als Rücktritt vom Vertrag; in diesem Fall finden die Stornierungsregelungen gemäß § 6 Abs. 3 Anwendung.

 

§8 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber genehmigt Nina Jahn die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Fotoaufnahmen der Zeremoniestätte und/oder der Zeremonie, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Fotografen davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder Urheberrecht betreffen, müssen stets schriftlich fixiert werden.

  2. Nina Jahn genehmigt dem Auftraggeber die Veröffentlichung von Fotografien von der Zeremonie, auf denen Nina Jahn abgebildet ist. Die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen der Zeremonie bedarf der Genehmigung durch Nina Jahn. Dies betrifft insbesondere soziale Medien.

  3. Der Inhalt der Rede ist urheberrechtlich geschützt, das Urheberrecht liegt bei Nina Jahn. Das Nutzungsrecht geht durch den Vortrag oder eine Video-Aufnahme nicht an den Auftraggeber über. Ohne Rücksprache darf die Zeremonie weder vom Auftraggeber noch von Nina Jahn veröffentlicht werden.

  4. TV-/Medien-Hochzeiten sind mit diesem Vertrag ausgeschlossen. Sofern seitens des Auftraggebers eine Medienpräsenz gewünscht ist, in welche Nina Jahn einbezogen werden soll, so ist dazu eine gesonderte vertragliche Regelung zu treffen. Nina Jahn ist zudem in einem solchen Fall grundsätzlich zum Rücktritt berechtigt. Die dadurch entstehende Stornierung wird wie unter § 6 Abs. 3 abgerechnet.

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§ 9 Höhere Gewalt 

Kann die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden, bemühen sich beide Parteien zunächst um eine Terminverlegung.

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§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Nina Jahn Erfüllungsort.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Freie Rednerin Nina Jahn

Nina Jahn

Schusterhöfe 3A

31832 Springe

 

Stand 10/2026​

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